Unsere Kanzlei zeichnet sich durch Nähe zum Mandanten, Qualität der anwaltlichen Leistungen und juristische Strenge aus.
06-07-2016

ERBEN IN SPANIEN: SCHADENERSATZ DURCH DEN STAAT

Die Nicht-Residenten einer autonomen Region, die dort eine Erbschaft empfangen und dabei eine Benachteiligung erleiden, werden zukünftig entschädigt.

So entschied das Verwaltungsgericht Nummer 3 von Valencia in seinem Urteil über seine vermögensrechtliche Verantwortung gegenüber Steuerzahlern, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb der valencianischen autonomen Region haben.

Dieses Urteil stützt sich seinerseits auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3. September 2014.  Nennenswert ist dabei, dass das Verfassungsgericht die ursprüngliche gesetzliche Regelung von Valencia im März 2015 ebenfalls für verfassungswidrig erklärte. Der Europäische Gerichtshof entschied in seinem Urteil, dass die korrespondierende Erbschafts- und Schenkungssteuerregelung gegen die Europäische Gesetzgebung verstößt, da den Residenten der autonomen Regionen im Gegensatz zu den Nicht-Residenten Steuervorteile gewährt werden. In diesem Sinne werden die Nicht-Residenten in einigen Fällen um bis zu 30 Punkten höher als die Residenten besteuert.

Das Urteil bestimmt, das Im Falle einer Erbschaft, bei der der Verstorbene seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hat, bezüglich der Steuerzahlung die Regeln der jenigen autonomen Region in Spanien Anwendung finden können, in der das Vermögen mit dem höchsten Wert des Verstorbenen gelegen ist.

Laut des Urteils hat der Staat den Betrag, den der Steuerzahler in den letzten vier Jahren zu viel gezahlt hatte, zurück zu erstatten. Der Ministerrat hat diese Forderungen bislang  zurückgewiesen. Nun beginnen die Gerichte diese Bestimmung des Urteils entsprechend umzusetzen.

Wir stehen zu Ihrer Verfügung, falls Sie weitere Fragen bezüglich dieser Angelegenheit haben sollten.

Pdf-Datei herunterladen