Am 3. Juli 2015 wurde im spanischen Amtsblatt (BOE) das Gesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit veröffentlicht. Es ist auf Fälle anwendbar, welche die Einschaltung des Gerichts für den Schutz der Rechte und Interessen im Zivil- und Handelsrecht erfordern, ohne dass ein Streit besteht, der in einem streitigen Gerichtsverfahren betrieben werden soll.
Als Neuheit weist das Gesetz den Gerichtsbediensteten, Notaren und Grundbuch- und Handelsregisterrichtern im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Entscheidung über eine erhebliche Anzahl von eigenen Fällen zu, wodurch die Arbeit der Richter und Staatsanwälte entlastet wird. Beispielsweise können Notare Ehen schließen oder in bestimmten Fällen Trennungen und Scheidungen per Urkunde zustimmen. Das Gesetz ist allgemein am 23. Juli 2015 in Kraft getreten.