Die EU-Kommission hat am 02. März 2016 Vorschläge zur Präzisierung des Güterrechts für internationale Ehen und eingetragene Partnerschaften vorgelegt. 17 Mitgliedsstaaten der EU, darunter Spanien und Deutschland, nehmen im Rahmen der sog. „Verstärkten Zusammenarbeit“ hieran teil.
Der Vorschlag der zuständigen Kommissarin, Vĕra Jourová, beantwortet sowohl Fragen bezüglich der Zuständigkeit der nationalen Gerichte als auch Fragen hinsichtlich der Anwendung des jeweiligen nationalen Rechts im Rahmen des Güterrechts (z.b. Vermögensaufteilung nach Trennung, Scheidung oder Tod).
Auch wenn bedauerlicher Weise im Rahmen des seit 2011 dauernden Reformprozesses keine einstimmige Einigung im Rat erzielt werden konnte, ist der jetzige Schritt begrüßenswert, da er es vermag mehr Rechtssicherheit im Rahmen des Güterrechts für internationale Ehen oder eingetragene Lebenspartnerschaften zu garantieren.
Für weitere Informationen: Pressemitteilung der EU-Kommission:http://http://ec.europa.eu/justice/civil/family-matters/marriage/index_en.htm