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25-04-2016

Neuigkeiten über das Mahnverfahren nach der Reform des Gesetzes 1/2000 der Zivilprozessordnung (LEC): Gesetz 42/2015 vom 15 Oktober

Das Gesetz 42/2015 reformierte einige offene Aspekte des Gesetzes 1/2000 der Zivilprozessordnung (LEC). Das aktuelle Gesetz ist am Tag nach seiner Bekanntmachung in dem offiziellen Staatsanzeiger in Kraft getreten, also am 6. Oktober 2015.

Folgende Änderungen sind hervorzuheben:

  • Einführung der Informations- und Telekommunikationstechnologien beim Rechtsverkehr mit dem Justizbehörden ab 1 Januar 2016.
  • Änderung der Funktionen des Prozessvertreters.
  • Verbesserungen der Durchführung der mündlichen und anderer Verfahren
  • Anpassungen der Regulierung des Mahnverfahrens und in der Vollstreckung schiedsgerichtlicher Verfahren.
  • Verkürzung der Verjährungsfristen.Verfassungsrechtliche Anpassung der Gerichtsgebühren.

Mehr Information unter http://cld.bz/oenFK0p#2

Veröffentlich in der Zeitschrift INFORMACIONES, Nr. I/2016.